
Kosten
Die Kosten für die Therapie werden von der Beihilfe und den privaten Krankenkassen teilweise oder vollständig übernommen. In den meisten Fällen bedarf es für das Erstgespräch, die Diagnostik und die probatorischen Sitzungen dabei keine vorherige Genehmigung. Für eine Therapie ist dann möglicherweise ein Antrag notwendig und es kann sein, dass Ihre Krankenkasse nicht den vollen Satz übernimmt, sodass eine Zuzahlung notwendig wird. Bitte informieren Sie sich daher vor Therapiebeginn eigenständig über den Leistungskataloge Ihrer Versicherung.
Die Kosten für die Behandlung orientieren sich an der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie fallen Kosten von ca. 160€ | 50 Min. zu Therapiebeginn an (im Rahmen von Sprechstunden, bzw. Kurzzeittherapie) und ca. 135€ | 50 Min. im späteren Verlauf (bzw. bei Langzeittherapien) an. Für Selbstzahlende werden dieselben Kosten angesetzt.
Für gesetzlich Versicherte besteht ggf. die Möglichkeit, dass die Therapie über das Kostenerstattungsverfahren (nach §13 Abs. 3 SGB V) gezahlt wird. Hierzu raten ich Ihnen, Ihre Krankenkasse zu kontaktieren und sich über das Prozedere zu informieren.
Rechtlich kann die Psychotherapie in einer Privatpraxis bezahlt werden, sofern Ihre Krankenkasse Ihnen nicht innerhalb eines zumutbaren Zeitraums einen Therapieplatz anbieten kann.